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   OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01   

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https://dejure.org/2002,3400
OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01 (https://dejure.org/2002,3400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2002 - 15 W 285/01 (https://dejure.org/2002,3400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2002 - 15 W 285/01 (https://dejure.org/2002,3400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1741 Abs. 2 S. 1, 1767
    Adoption durch einen Ehegatten allein auch bei Adoption durch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Adoption durch einen Ehegatten allein; Annahme des volljährigen Kindes durch seinen biologischen Vater ; Versäumung der Frist zur Anfechtung einer bestehenden Vaterschaft; Gemeinschaftliche Annahme bei Nichtverheiratung; Auslegung des § 1741 Abs. 2 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1741 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 Abs. 2 S. 1 § 1767
    Voraussetzungen der Adoption durch einen Ehegatten allein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 70
  • FamRZ 2003, 1039
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01
    Dem entspricht die Entscheidung des Kammergerichts (OLGZ 1981, 37 ff.), dass über die in § 1741 Abs. 2 BGB a. F. genannten Fälle hinaus eine Ausnahme vom Grundsatz der ausschließlich gemeinschaftlichen Adoption durch Ehegatten nicht zugelassen werden kann (in der genannten Entscheidung für den Fall, dass der Ehegatte des Annehmenden nach dem für ihn maßgebenden ausländischen Recht das Kind nicht seinerseits annehmen kann).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang dargelegt, dass bereits das Kammergericht (OLGZ 1981, 37, 41 ff.) auf die Zielsetzung des Adoptionsgesetzes hingewiesen habe, eine vollständige Eingliederung des Kindes in die Familie des Annehmenden zu gewährleisten und unerwünschte Stiefkindverhältnisse zu vermeiden, wobei diese Erwägungen ausschließlich dem Wohl des angenommenen Kindes dienten, dem sich der Gesetzgeber bei der Gestaltung des neuen Rechtsinstituts der Volladoption in erster Linie verpflichtet gefühlt habe.

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01
    Denn die durch Adoption eines Erwachsenen entstandene Familie kommt als Erziehungsgemeinschaft nicht mehr in Betracht; sie ist in der Regel nicht als Lebensgemeinschaft, sondern nur als Begegnungs- und möglicherweise als Hausgemeinschaft angelegt (BVerfGE 80, 81, 91 = NJW 1989, 2195ff.).
  • BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97

    Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01
    Gegen einen unter diesem Aspekt anzunehmenden Verfassungsverstoß spricht zunächst die Auffassung, dass dem Erzeuger eines Kindes das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) nur für den Fall zuerkannt wird, dass er nach den geltenden statusrechtlichen Vorschriften bereits als Vater feststeht (BGH, NJW 1999, 1632, 1633), was bei dem Beteiligten zu 2) gerade nicht der Fall ist.
  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01
    In der Begründung des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/3061 S. 28) ist dazu ausgeführt, nunmehr solle die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar in den Vordergrund gestellt und vom bisherigen Recht abweichend bestimmt werden, dass ein Ehepaar ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam annehmen könne.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 15 W 464/98

    Ausschluß der Adoption durch einen Ehegatten allein

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2002 - 15 W 285/01
    Wie der Senat bereits für den Fall einer Volljährigenadoption durch einen Ehegatten allein, der von seinem Ehepartner seit vielen Jahren getrennt lebt, ausgeführt hat, liegt keine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt einer an das Bestehen der Ehe geknüpften Benachteiligung einer verheirateten Person vor (Senat, NJW-RR 1999, 1377 ff. = FamRZ 2000, 257ff. = Rpfleger 1999, 328ff. = FGPrax 1999, 104 ff.).
  • BGH, 11.08.2021 - XII ZB 18/21

    Beschwerde des Anzunehmenden gegen die Versagung der von ihm begehrten

    b) Zutreffend wird in Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich - einhellig vertreten, dass auch im Fall der Volljährigenadoption ein Ehepaar das Kind nur gemeinschaftlich annehmen kann (OLG Schleswig FamRZ 2014, 1039; OLG Koblenz MDR 2014, 545 f.; OLG Hamm FamRZ 2003, 1039, 1040 f. und FamRZ 2000, 257, 258 f.; Staudinger/Helms BGB [2019] § 1767 Rn. 19; MünchKommBGB/Maurer 8. Aufl. vor § 1741 Rn. 27 und § 1767 Rn. 13 f.; jurisPK-BGB/Heiderhoff [Stand: 15. Oktober 2019] § 1767 Rn. 15; NK-BGB/Dahm 4. Aufl. § 1767 Rn. 16; BeckOGK/Löhnig [Stand: 1. April 2021] § 1767 Rn. 7; BeckOK BGB/Pöcker [Stand: 1. Mai 2021] § 1767 Rn. 10.1; Kroiß/Horn/Solomon/Schwackenberg BGB 2. Aufl. § 1767 Rn. 15; Schulz/Hauß/Kemper Familienrecht 3. Aufl. § 1767 BGB Rn. 6; Schulze/Kemper BGB 10. Aufl. § 1767 Rn. 3; Müller-Engels in Münch Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis 3. Aufl. § 14 Rn. 68).

    Gleichwohl ist die Erwägung des Gesetzgebers, auch bei der Volljährigenadoption unerwünschte Stiefkindverhältnisse zu vermeiden und bei dieser Adoptionsform ebenso an dem Grundsatz der ausschließlich gemeinsamen Kindesannahme durch Ehegatten auch im Falle des Getrenntlebens festzuhalten, von sachlichen Erwägungen getragen, die sich im Rahmen des dem Gesetzgeber bei der Neuregelung des familienrechtlichen Rechtsinstituts der Adoption einzuräumenden Gestaltungsspielraums halten (OLG Hamm FamRZ 2000, 257, 259 mwN; FamRZ 2003, 1039, 1041).

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 4 UF 107/13

    Rückadoption

    Die Frage, ob in Fällen der Rückadoption im Wege der teleologischen Reduktion von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen ist, ist umstritten (bejahend AG Starnberg FamRZ 1995, 827, 828f.; AG Rosenheim FamRZ 2002, 1648; Saar, in: erman, BGB 13. Aufl, 2011 § 1741 Rn 14; Liermann, FamRZ 1995, 1229, 1231; verneinend OLG Hamm FamRZ 2003, 1039, 1040f.; Frank, in: Staudinger, § 1741 Rn 40).
  • OLG Schleswig, 20.12.2013 - 8 UF 173/13

    Zulässigkeit der Adoption Volljähriger durch einen Ehegatten allein

    Aus diesen Gründen ist nach nahezu allgemeiner Auffassung die Annahme auch Volljähriger durch allein einen Ehegatten nach geltendem Recht ausgeschlossen (vgl. nur OLG Hamm FamRZ 2003, 1039; OLG Hamm FamRZ 2000, 257; KG …
  • AG Hamburg, 19.06.2007 - 60 XVI 8/05
    Dem Beschluss des OLG Hamm vom 24.9.2002 - 15 W 285/01 , FamRZ 2003, 1039 ff. ist nicht zu folgen.

    Das OLG Hamm ( FamRZ 2003, 1039 [OLG Hamm 24.09.2002 - 15 W 285/01] ) hat die Gegenposition vertreten und hat sich dabei ebenfalls auf den Gesetzeszweck, nämlich einer möglichst weitgehenden der Vermeidung von "Stiefkindverhältnissen" gestützt.

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